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Amateurvorstand

Hier findet Ihr alle Infos zum Amateurvorstand, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • Vorsitzender: Jörn Sturm (Fußball-Abteilung)

  • Stellvertretende Vorsitzende: Verena Gedler (Segel-Abteilung)
  • Stellvertretende Vorsitzende/Diversität: Kerstin Schomburg (Triathlon-Abteilung)
  • Stellvertretender Vorsitzender/Finanzen: Sebastian Dudek (Futsal-Abteilung)
  • Stellvertretende Vorsitzende/Nachhaltigkeit: Vanessa Metz
  • Delegierter der Fußballjugend: Axel Micheel (Fußballjugend-Abteilung)
  • Delegierter der nicht Fußball spielenden Jugend: Peter Maul (Bowling-Abteilung)

__________

Aufgaben des Amateurvorstands 

  • Der Amateurvorstand unterstützt und berät das Präsidium. Er ist für den sportlichen Ablauf in den Amateurabteilungen eigenverantwortlich zuständig. Ob und welche Mannschaften direkt dem Präsidium unterstellt werden, entscheiden das Präsidium und der Amateurvorstand gemeinsam. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Amateurvorstand die Geschäftsstelle des Vereins zur Verfügung.

  • Der Amateurvorstand tagt monatlich. Er gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die zu  ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Auf Antrag des Präsidiums oder des Amateurvorstands hat eine gemeinsame Sitzung dieser Organe stattzufinden. Unabhängig davon tagen  Amateurvorstand und Präsidium mindestens zweimal im Jahr gemeinsam.

  • Aus den Abteilungsfinanzplänen der Sporttreibenden Abteilungen gemäß § 31, Ziffer 6, erstellt der  Amateurvorstand einen Gesamtfinanzplan der  Amateurabteilungen. Dieser ist vom Präsidium zu genehmigen.

  • Der Amateurvorstand entscheidet über die Verteilung der Gelder, die nicht einer Amateurabteilung direkt, sondern dem Amateurvorstand allgemein zur Erfüllung seiner Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Amateurvorstand hat insoweit Finanzhoheit.  Die finanzielle und organisatorische  Autonomie der  Amateurabteilungen bleibt davon unberührt.

  • Sofern eine Amateurabteilung Finanzmittel benötigt, die aus den ihr zur Verfügung stehenden Beiträgen und Zuwendungen nicht aufgebracht werden können, wendet sie  sich an den Amateurvorstand. Dieser prüft die Erforderlichkeit und die Finanzierbarkeit der Mittel. Wenn er die Mittel für erforderlich hält, aber nicht selbst aufbringen kann, wendet sich der Amateurvorstand sodann an das Präsidium. Das Präsidium nimmt die Mittel, sofern es der Empfehlung des Amateurvorstands in dieser Sache folgt, dann in den Finanzplan oder einen Maßnahmenplan nach § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Ziffer 1, Buchstabe d) auf. 

  • Der Vorsitzende des Amateurvorstands berichtet den Mitgliedern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung über die Lage der Amateurabteilungen.

_____

Folgende Amateursportabteilungen gibt es beim FC St. Pauli:

  • Beachvolleyball
  • Blindenfußball
  • Bowling
  • Boxen
  • Dart
  • Freizeitsport
  • Fußball: Frauen und Mädchen, Herren
  • Futsal
  • Handball
  • Kegeln
  • Marathon
  • Pipes & Drums
  • Radsport
  • Roller Derby
  • Rugby
  • Schach
  • Schiedsrichter
  • Segeln
  • Tischfußball
  • Tischtennis
  • Tor- und Goalball
  • Triathlon

 

Aufgaben des Amateurvorstands 

  • Der Amateurvorstand unterstützt und berät das Präsidium. Er ist für den sportlichen Ablauf in den Amateurabteilungen eigenverantwortlich zuständig. Ob und welche Mannschaften direkt dem Präsidium unterstellt werden, entscheiden das Präsidium und der Amateurvorstand gemeinsam. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Amateurvorstand die Geschäftsstelle des Vereins zur Verfügung.

  • Der Amateurvorstand tagt monatlich. Er gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die zu  ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedarf. Auf Antrag des Präsidiums oder des Amateurvorstands hat eine gemeinsame Sitzung dieser Organe stattzufinden. Unabhängig davon tagen  Amateurvorstand und Präsidium mindestens zweimal im Jahr gemeinsam.

  • Aus den Abteilungsfinanzplänen der Sporttreibenden Abteilungen gemäß § 31, Ziffer 6, erstellt der  Amateurvorstand einen Gesamtfinanzplan der  Amateurabteilungen. Dieser ist vom Präsidium zu genehmigen.

  • Der Amateurvorstand entscheidet über die Verteilung der Gelder, die nicht einer Amateurabteilung direkt, sondern dem Amateurvorstand allgemein zur Erfüllung seiner Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Amateurvorstand hat insoweit Finanzhoheit.  Die finanzielle und organisatorische  Autonomie der  Amateurabteilungen bleibt davon unberührt.

  • Sofern eine Amateurabteilung Finanzmittel benötigt, die aus den ihr zur Verfügung stehenden Beiträgen und Zuwendungen nicht aufgebracht werden können, wendet sie  sich an den Amateurvorstand. Dieser prüft die Erforderlichkeit und die Finanzierbarkeit der Mittel. Wenn er die Mittel für erforderlich hält, aber nicht selbst aufbringen kann, wendet sich der Amateurvorstand sodann an das Präsidium. Das Präsidium nimmt die Mittel, sofern es der Empfehlung des Amateurvorstands in dieser Sache folgt, dann in den Finanzplan oder einen Maßnahmenplan nach § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Ziffer 1, Buchstabe d) auf. 

  • Der Vorsitzende des Amateurvorstands berichtet den Mitgliedern auf der ordentlichen Mitgliederversammlung über die Lage der Amateurabteilungen.

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Folgende Amateursportabteilungen gibt es beim FC St. Pauli:

  • Beachvolleyball
  • Blindenfußball
  • Bowling
  • Boxen
  • Dart
  • Freizeitsport
  • Fußball: Frauen und Mädchen, Herren
  • Futsal
  • Handball
  • Kegeln
  • Marathon
  • Pipes & Drums
  • Radsport
  • Roller Derby
  • Rugby
  • Schach
  • Schiedsrichter
  • Segeln
  • Tischfußball
  • Tischtennis
  • Tor- und Goalball
  • Triathlon

 

Kontakt

Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

Telefon: 040 - 317 874 0

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