Regelung zu Polizeikosten: Viele Fragen bleiben offen
Dienstag, 14. Januar 2025, 13:35 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung zur Umlegung von Polizeikosten auf Fußballclubs als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft. Das Urteil sagt allerdings nichts darüber aus, inwieweit diese Norm sinnvoll und praktikabel ist. Viele Fragen bleiben offen, es droht eine Ungleichbehandlung.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der FC St. Pauli: Wir begrüßen, dass es nun verfassungsrechtliche Klarheit gibt. Das Urteil sehen wir als Herausforderung, weil sich daraus viele weitere Fragen ergeben, was die Konsequenzen betrifft. Wie reagiert die Hansestadt Hamburg, welche Länder setzen das Bremer Modell um? Wie hoch wird die Belastung sein für einzelne Clubs? Wer überprüft die Verhältnismäßigkeit von Einsätzen, was ein Kernelement des Rechtsstaats ist? Was bedeutet es für andere Veranstaltungen, wenn die öffentliche Sicherheit teilweise privatisiert wird?
Viele offene Fragen. Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend auch betont: Ob die Regelung vernünftig ist, hat das Gericht nicht beurteilt. Die langjährigen Kontroversen zeigen vielmehr, dass diese Regelung offene Fragen und Ungleichbehandlung schafft. An den Ursachen für Gewalt wird sie auch nichts ändern. Wir treten weiterhin für mehr Prävention ein, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Wir wollen mit Modellen wie dem der Stadionallianzen und Absprachen erreichen, dass Einsatzstunden reduziert werden.
Als Veranstalter von Fußballspielen sind wir zudem nicht Verursacher von Ausschreitungen, wenn beispielsweise auswärtige Fans anreisen, die unserem Verein feindlich gegenüber eingestellt sind. Wir zahlen dann die Zeche für das Fehlverhalten einiger auswärtiger Fans. Wir erleben zahlreiche Anfeindungen, weil wir beispielsweise für Diversität eintreten. Diese Anfeindungen können dazu führen, dass wir als FC St. Pauli öfter Hochrisikospiele durchführen müssen und dementsprechend höhere Kosten haben. Kosten, die anderen Clubs mit weit mehr Geld, nicht entstehen. Dies kann nicht im Sinne einer bundesweiten Gleichbehandlung sein.
Letztendlich kann es nur das gemeinsame und konstruktive Ziel sein, Mittel und Ressourcen zwischen Behörden, Verbänden und Veranstaltern zu definieren, die zu einer Deeskalation und auch Reduzierung von Polizeipräsenz beitragen.
(pg)
Foto: FC St. Pauli