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Der FC St. Pauli prüft Entscheidung zur Nicht-Zulassung

Das DFB-Bundesgericht hat die Berufung des FC St. Pauli gegen die Entscheidung, das Spiel Union Berlin gegen den VfL Bochum mit 0:2 zu werten, als unzulässig verworfen. Der Hamburger Bundesligist kann der Begründung dafür nicht folgen und prüft, ggf. gegen diese Entscheidung vorzugehen.

Zentrale Frage war hierbei, ob der FC St. Pauli ein unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung hat. Nach Ansicht des Gerichts liege zwar ein berechtigtes Interesse vor, es fehle aber an der Unmittelbarkeit.  Eine Berufung sei nur zulässig, wenn der Verein in seinen Rechten direkt betroffen wäre. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde

Der FC St. Pauli kann dieser Argumentation nicht folgen, denn es ist noch gar nicht absehbar, ob von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängt. Dies wird erst am Ende der Saison feststehen. Es würde sich außerdem die Anschlussfrage stellen, ab welchem Zeitpunkt der Saison eine Berufung denn zulässig wäre. Das ist mit dem Charakter eines Rechtsbehelfs nicht vereinbar. Die in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB enthaltenen Regelungen müssen über klare Voraussetzungen verfügen. Angesichts dessen prüft der FC St. Pauli, ob ggf. weitere Schritte gegen diese Entscheidung ergriffen werden.

Spiel wurde nicht abgebrochen

Das DFB-Sportgericht hatte am 9. Januar 2025 in mündlicher Verhandlung das am 14. Dezember 2024 ausgetragene Bundesligaspiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen gewertet. Das Rechtsorgan gab damit dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung statt.

Der VfL Bochum hatte Einspruch eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff des Spiels bei Union Berlin aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Da Bochum zum Zeitpunkt der Spielfortsetzung sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor.

Entscheidung rechtsfehlerhaft

Der FC St. Pauli hält diese Entscheidung, das Spiel im Nachhinein für Bochum zu werten, wie nach einem Spielabbruch - obwohl die Partie zu Ende gespielt wurde, für rechtsfehlerhaft. Zum einen geht es dabei um die erwähnten Folgen für den Wettbewerb und unbeteiligte Dritte – zum anderen um die Frage, ob die Entscheidung rechtmäßig ist. Der FC St. Pauli ist der Meinung, dass eine solche Spielwertung in diesem Fall von der Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorgesehen ist und das Gericht damit über seinen von der DFB-Satzung gesetzten Spielraum hinaus eine Entscheidung getroffen hat, die in dieser Form nicht vorgesehen ist.

Dadurch könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, wonach ein Gericht dem Schiedsrichter zustehende Wertungen aufhebt und durch eigene Erwägungen ersetzt. Wenn das Gericht aber der Meinung ist, dass die betreffende Schiedsrichterentscheidung nicht korrekt war, wäre die richtige Rechtsfolge, das Spiel zu wiederholen.

 

(pg)

Fotos: FCSP

 

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