Der FC St. Pauli hat Strafanzeige gegen polizeiliche Einsatzleitung in Bielefeld gestellt
Mittwoch, 15. Mai 2019, 10:30 Uhr
Nach der Partie des FC St. Pauli bei Arminia Bielefeld haben der FC St. Pauli und der Fanladen St. Pauli das Vorgehen der Polizei in Bielefeld und während der Anreise der Fans der Braun-Weißen nach Ostwestfalen scharf kritisiert. Der FC St. Pauli hatte daraufhin unter Federführung von Vizepräsidentin Christiane Hollander eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, die Ereignisse juristisch zu prüfen und die Frage zu beantworten, ob das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war.
Auf Grundlage des anwaltlichen Gutachtens, für das über 80 Gedächtnisprotokolle betroffener Fans ausgewertet worden sind, hat der FC St. Pauli Strafanzeige gegen die polizeiliche Einsatzleitung erstattet.
Für die Vereinsführung hat sich das Bild ergeben, dass die Einsatzleitung der Polizei ohne rechtliche Grundlage rund 250 St. Pauli-Fans mehrere Stunden im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme am Bielefelder Bahnhof eingekesselt hat. Auch Personen, die im ersten „Kessel“ bereits kontrolliert worden waren und ihre Personalien angegeben haben, wurden anschließend erneut eingekesselt und ohne Angabe von Gründen daran gehindert, das Spiel der Kiezkicker zu besuchen. Sie wurden bis 19 Uhr im „Kessel“ festgehalten und konnten erst dann die Rückreise nach Hamburg antreten. Es war für die Verantwortlichen des FC St. Pauli nicht ersichtlich, dass die Maßnahmen durch eine Rechtsgrundlage gedeckt waren.
„Für uns liegt hier ein klarer strafrechtlich relevanter Verstoß durch die Einsatzleitung der Polizei vor, den wir so nicht akzeptieren können. Mit der Maßnahme wollen wir auch gemeinsam mit dem Fanladen ein klares Zeichen für Fußballfans setzen, die bei Auswärtsfahrten durch polizeiliche Maßnahmen ohne ersichtlichen Grund daran gehindert werden, ihre Mannschaft zu unterstützen. Dennoch wollen wir unsere Fans ermutigen, weiter so zahlreich auswärts mitzufahren wie bisher“, erklärte Präsident Oke Göttlich.
Besonderer Dank bei der Unterstützung im gesamten Prozess gilt der Braun-Weißen Hilfe.
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Hier das anwaltliche Gutachten: KLICK!