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Einladung zur Mitgliederversammlung

Aus dem Präsidium: Das Präsidium lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014

Liebe Sankt Paulianerinnen,
liebe Sankt Paulianer,

am 16. November werden wir als Präsidium aus unserem Amt ausscheiden und es gilt ein neues Präsidium zu wählen. Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung getroffen, einen neuen Präsidentschaftskandidaten zu benennen, über den und dessen Team abgestimmt werden wird. Darüber hinaus wird auch der Aufsichtsrat mit seinen sieben Mitgliedern neu gewählt.

Die bevorstehenden Wahlen der wichtigsten Vereinsgremien sind richtungsweisend für unseren Verein und legen den Grundstein für die Vereinspolitik der nächsten Jahre. Daher möchten wir Euch alle aufrufen, an der Mitgliederversammlung und den Wahlen teilzunehmen, damit diese Entscheidungen auf einer breiten Basis und zum Wohle unseres FC St. Pauli getroffen werden.

Wir möchten Euch zudem auf diesem Wege ganz herzlich für das Vertrauen danken, das ihr uns und unserer Arbeit in den letzten Jahren entgegengebracht habt.

Das Präsidium des FC St. Pauli

 

Hier die offizielle Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014:

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 ein.

Diese findet am Sonntag, 16. November 2014, um 11 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr) im Congress Centrum Hamburg (CCH), Saal 1, statt. 

Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2013  
  4. Totengedenken
  5. Berichte
  6. Entlastungen
  7. Wahl des Präsidenten
  8. Wahl der Vizepräsidenten
  9. Wahl des Aufsichtsrats
  10. Ehrungen
  11. Anträge
  12. Verschiedenes

Neben dieser Einladung werden wir die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen auf der Homepage veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Nachfolgend einige satzungsbedingte bzw. organisatorische Hinweise:

Zu den Punkten 7., 8. und 9 - Wahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten, des Aufsichtsrats: Es ist geplant, im Vorfeld der Mitgliederversammlung auf einer vereinsinternen Veranstaltung den Mitgliedern die Möglichkeit einer Kandidatenbefragung zu geben.

Kandidatur Aufsichtsrat: Ein Kandidat für ein Amt im Aufsichtsrat muss am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet haben und darf das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen Mitglied im Verein sein und seine Kandidatur mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anmelden (FC St. Pauli v. 1910 e. V., Wahlausschuss, Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg).
(s. auch § 19 –Aufsichtsrat- der Satzung des FC St. Pauli).

Die Liste der Kandidaten wird in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Hier findet Ihr eine Ü̈bersicht Kandidaten für ein Amt im Aufsichtsrat (Stand: 21.10.2014): KLICK!

 

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Hier findet Ihr die aktuellen Anträge in der Übersicht: KLICK! (Stand: 30.10.2014)

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig.
(s. auch § 15 –Anträge- der Satzung des FC St. Pauli).

Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Gleiches gilt für den Konzernabschluss.
Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.
(s. auch § 14 –Einberufung der Mitgliederversammlung- der Satzung des FC St. Pauli).

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2013 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft (§ 13, Abs. 3 der Satzung) und Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 13, Abs. 1) erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden (§ 13, Abs. 2 der Satzung). Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (§ 14, Abs. 6 der Satzung). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 7. November 2014 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegen genommen.

Der Einlass zur Mitgliederversammlung erfolgt nach Buchstabenbereichen (Nachname). Bitte weisen Sie sich durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Mitgliedsausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.

Zur besonderen Beachtung:
Die offizielle und fristgerechte Einladung des Präsidiums zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 des FC St. Pauli erfolgt mit der Vereinszeitung des FC St. Pauli. Es erfolgt keine gesonderte Einladung auf dem Postwege.  Diese Form der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Satzung des FC St. Pauli (§ 14, Abs. 1).

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

- Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. -

Hamburg, 30. September 2014

 

Foto: Witters

 

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